Mennonite Library and Archives

Heubuden Mennonite church record books

Heubuden article in Mennonite Encyclopedia

See below for the Heubuden article from the German Mennonitisches Lexikon


Scanned from microfilms at the MLA. The originals are at the Mennonitische Forschungsstelle, Weierhof, Germany.

Scans of the original books now at Weierhof used to be available on the web but have been removed. See Abschriften der Preussisch-Mennonitische-Kirchenbücher.

There are a few books that have apparently never been microfilmed (originals at Weierhof). These include:

Transcription of vol. OK 57 by John D. Thiesen. It is a "work in progress," which means it has not been proof-read and runs only from the beginning of the record book, 1772-3, up to 1806. But it might be of use or interest to others.

Partial transcription of OK 58 and OK 59 by Mark Dillon, focusing on the names Claassen, Reimer, Toews, and Wiebe.

If you notice any unreadable pages or bad links, please let us know and we can rescan.


From microfilm CHR 6. Volume OK 57 (KB HE 1.0), Geburten, Trauungen, Todesfälle, 1773-1815.

KB HE 1.0 (OK57) scanned from original at Weierhof




From microfilm CHR 6. Volume OK 58 (KB HE 1.1) Geburten, Trauungen, Todesfälle, 1816-1867.




From microfilm CHR 6. Volume OK 59 (KB HE 1.2), Geburten, Trauungen, Todesfälle, 1868-1900.








Baptism list (KB HE 1.5)(from our microfilm MF MSS 236) (LDS #1344434).

There is an oral tradition in Mennonite genealogical circles that an original Heubuden baptism record book was taken to Uruguay after World War 2. I think this tradition is somewhat garbled and I will attempt to clarify it here. The record book seen on this microfilm was apparently filmed in Uruguay (see Spanish-language text on first frame). The handwriting in the book is clearly early 20th century, not 18th century. This same book has also been digitized by the Mennonitische Forschungsstelle in Weierhof, so apparently the physical book has been transferred to Weierhof at some time (1990s? 2000s?). However, this book is a copy made in the early 20th century, presumably from some other record book (or maybe from other scattered documents) which no longer exist. My hypothesis is that the real original document(s) were lost in World War 2 (or earlier) and that the rumored record book is this 20th century hand copy, which was apparently taken to Uruguay and back to Germany again over the course of 60+ years.


Heubuden collection from the Gdansk archives (APG 635)

The MLA has all of this on microfilm, but a couple of the file units below are also available as scans.

1Przywileje dla wsi Stogi 1635-1752 [privilege documents](old syg. 449, 1368)
1.1Brandprivilegium des Königs Wladislaus IV. für die Mennoniten, Befreiung von allen Abgaben auf die Dauer von 4 Jahren für die abgebrannten Mennoniten. Abschrift aus dem 18. Jhd. 1635
1.2Privileg Wladislaus IV. für die Mennoniten. Abschrift. 1642
1.3König Johann III. bestätigt die Verschreibung des Franz Bielinski über 4 1/2 Hufen (Gurkenhuben) an die Nachbarn von Trappenfelde und Heubuden. (1673) Original 1677.
1.4König Johann III. bestätigt den inserierten Pachtkontrakt des Oeconomius Kitnowski von 1680 öber die 'Fickenhuben.' Original 1682
1.5Der Wojewode Franz Bielinski verleiht den (namentlich aufgeführten) Nachbarn von Kozelitzki (= Warnau) und Heubuden 8 1/2 Hufen, ausserdem 2 Hufen, der 'Wolswinkel' genannt, auf 40 Jahre zu Erbpacht. 1671. Bestätigt duer König Johann den III. 1684. Abschrift. 1684
1.6Der Königl. polnische Kriegskommissar v. Kiesewetter legt 15 Pferde und die entsprechenden Mannschaften nach Heubuden und Gurken ins Winterquartier. Original. 1710
1.7König August II. übertragt seinem Sekretär Michael August Holvel die Güter und Weiden in Gr. Heubuden oder 19 Hufen und 10 Morgen Weideland und 'Willmbrock' (Wilhelmsbruch) für 40 Jahre, aber erst nach Ablauf des Kontrakts der jetzigen namentlich angeführten Pächter. Abschrift. 1710
1.8Thomas Działynski, Preuss. Schatzmeister, warnt die Deichgräfen der Werder, zu hohe Kontributionen und Scharwerke zu fordern. Abschrft. Vgl. Nr. 11. 1713
1.9Zahlungsaufforderung an die Einwohner von Heubuden und Gurkenhuben, die restlichen 263 Fl. Proviantgelder zu zahlen. 1713
1.10Erbpachtkontrakt zwischen dem Vice-Oeconom Kitnowski und einigen namentlich genannten Nachbarn in Gurkenhuben über 4 1/2 Hufen von 1682 auf 30 Jahre, 1713 bestätigt und bis 1743 verlängert von August II. Beglaubigte Uebersetzung von 1714.
1.11Die Königl. polnischen Commissare warnen die Deichgräfen des Grossen Werders, die durch Königl. Privilegien geschützten Nachbarn von Heubuden und Gurken mit allzu grossen Abgaben, Diensten und Leistungen zu belasten. Vgl. Nr. 8. 1718
1.12König August III. verschreibt dem Johann Albert v. Arnett 4 Hufen (Fickenhuben), zwischen Heubuden, Altenau und Trappenfelde. Abschrift, notariell beglaubigt. 1738
1.13König August III. verlängert den namentlich genannten Nachbarn von Heubuden den Erbpachtkontrakt über die 'Wilmbroks-Huben' auf 40 Jahre. Anlage einer Rossmühle. Beglaubigte Abschrift. 1750
1.14August III. bestätigt den Erbpachtkontrakt Augusts II. von 1722 über die Fickenhuben u. verlängert den Kontrakt auf 40 Jahre. Original 1752.
1.15Odpis cesji Felicity Hoffman odziedziczonych pastwisk Kozliczkie zwane Heybuden na rzecz Alberyka Hoffman /25 III 1750/ 1751 (4pp)(Przeniesiony z zespolu: Akta dot. ogólnie wsi pomorskich)(old syg 937/3i, 258,402/2190)
2Kontrakty dzierzawcze dla wsi Stogi I Koscieleczki 1710-1783(druk z 1729r. - j.polski) (24pp.) (contracts for the villages Heubuden and Kosczelicki)(old syg 625, 1373)
3Pokwitowania podatkó, poglównego 1713-1748(47 pp) (receipts tax, head tax)(old syg 627, 1369)
4Nachlass-Vormundschaftssachen 1777-1796 (18 pp.)(old syg 1372)
5Copien-Buch vom Dorfe Heubuden 1823-1826 (176pp)(old syg 1187, 1324)
6Tabele statystyczne mieszkanców i bydla 1852-1864 (statistical tables of residents and cattle) (120pp)(old syg 1376)
7Hebe-Register 1854 (43pp)(old syg 1378)
8Akten Schulgetreide-Ablösung 1902 (4pp)(old syg 1189, 1371)
9Seelenlisten-Einwohnerkontrollen 1856-1918 (714pp)(old syg 1183, 1375)
10Stammrolle der Dorfschaft 1847-1853 (46pp)(old syg 1184, 1380)
11Stammrolle der Dorfschaft 1854-1860 (54pp)(old syg 1185, 1382)
12Stammrolle der Dorfschaft 1857 (139pp)(old syg 1186, 1383)
13Kriegssachen-Mobilmachung 1914-1917 (189pp)(old syg 1188, 1384)
14Verzeichnis der in Heubuden vorhandenen Pferde 1914-1917 (33pp)
15Mobilmachungs und Kriegssachen 1914-1915 (256pp)
16Nachweisung von den Besitz und Abgaben-Verhältnissen der Germarkung 1783(old syg 1379)
17Klassensteuer-Liste der Gemeinde 1851
18Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1852
19Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1854
20Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1855
21Klassensteuer-Rolle der Gemeinde1855 [1856]
22Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1859
23Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1859
24Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1862
25Aufnahme zur Besteuerung 1861
26Klassen-Steuer-Rolle der Gemeinde 1863
27Klassen-Steuer-Rolle der Gemeinde 1865
28Klassen-Steuer-Rolle der Gemeinde 1867
29Klassen-Steuer-Rolle der Gemeinde 1870
29aKlassen-Steuer-Rolle der Gemeinde 1871
30Klassen-Steuer-Rolle der Gemeinde 1874
31Einkommen-Nachweisung zur Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1875-1878(old syg 1377)
32Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1876
33Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1877
34Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1878
35Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1879
36Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1880
37Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1881
38Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1882
39Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1885-1888
40Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1888-1889
41Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1889-1890
42Klassensteuer-Rolle der Gemeinde 1890-1891
43Militair-Stammrollen 1855-1900(old syg 1182, 1381)

Heubuden Urkunden-Buch (original at Weierhof). This doesn't really have anything to do with Heubuden. It's a collection of very early documents on the Vistula Delta Mennonites. But somehow over the years it acquired the title of Heubuden Urkunden-Buch, apparently because one of its early owners was a Heubuden member. Pretty much all of the text is in Dutch. The original was lost during World War 2. The copy that was scanned here was photocopied and bound by Alfred Löwenberg for Christian Neff in 1930.

The book contains a handwritten note at the beginning written by Isebrand Wiebe on 18 Jan 1797. He was son of elder Gerhard Wiebe (1725-1796) of Elbing-Ellerwald who had the book compiled by a certain Isaac Wiebe (apparently not a close relative). Isebrand received the book when his father's estate was divided up among the 5 children. Isebrand was living in Herrenhagen, so that's apparently how the book ended up at Heubuden.

contents:


Heubuden article from Mennonitisches Lexikon

from vol. 2, pp. 306-312, written by A. Driedger, ca. 1929

Heubuden, Dorf in der Freien Stadt Danzig, 4 km nordwestlich der Stadt Marienburg mit (1929) 395 Einwohnern, Sitz der Mennoniten-Gemeinde Heubuden-Marienburg, der größten Landgemeinde des deutschen Ostens. Sie zählt (1929) 1092 Mitglieder und 358 Kinder unter 15 Jahren. Die Gemeindemitglieder sind überwiegend Landwirte mit einem Grundbesitz von 12 343 ha; eine kleinere Anzahl sind Kaufleute, Gewerbetreibende, Rentner und einige Beamte. Der größte Teil der Mitglieder wohnt in dem zur Freien Stadt Danzig gehörenden südlichen Teil des Großen Marienburger Werders, ein kleinerer Teil in Marienburg und östlich der Nogat im Regierungsbezirk Westpreußen, einige bei Dirschau westlich der Weichsel auf polnischem Gebiet und einzelne zerstreut in Ost- und Westpreußen.

Die Vorfahren der Gemeindemitglieder waren fast ausschließlich eingewanderte Niederländer, doch wohnten schon 1526 taufgesinnte Familien in und bei Marienburg. 1565 befanden sich in Heubuden mennonitische Pächter, welche nach Koczelitzki ihre Zahlungen leisteten. Bis um die Mitte des 17. Jahrhunderts hatte die Gemeinde anscheinend keinen Prediger und wurde von den Lehrern anderer Gemeinden, vornehmlich aus Danzig, bedient. 1662 wurde Herrenhagen besiedelt. Auch auf den andern an die Krone Polens gefallenen Ordenshöfen wie Leske, Diebau, Kaminke, Kalthof, Kl.-Montau, Sandhof, Laase und Schroop siedelten sich mennonitische Ackerleute zu emphyteutischen (d. i. Erbpachts-) Rechten an; ebenso auf den Marienburger Stadtländerei in Dammfelde und Stadtfelde, während sie in den freikölmischen Dörfern Grundstücke käuflich erwarben oder auf den vom Dorfe entfernten Ländereien neue Höfe erbauten. So finden sich schon frühzeitig Mennoniten in Koczelitzki, Altenau, Kl.-Lesewitz, Halbstadt, Tralau, Lichtenau, Simonsdorf, Gnojau, Kunzendorf, Altmünsterberg, Mielenz, Schönau und Wernersdorf.

In Marienburg siedelte der Oekonom etwa 1584 auf den Schloßgründen eine Anzahl Brabanten und Schotten unter dem Namen Schotten an. Unter ihnen befanden sich auch Mennoniten; auf die Klagen der Bürger und auf Befehl Sigismunds III. wurde ihnen die Ausübung aller bürgerlichen Rechte abgesprochen, doch hat der Oekonom trotz vielfacher Beschwerden der Bürger immer wieder Handwerker und Händler seßhaft gemacht; besonders nach 1672 wurden das Vorschloß und die Schloßgründe bis nach Sandhof mit fremden, vor allem mennonitischen Schänken, Höckern und Handwerkern besetzt. In Kalthof verlieh der Oekonom Ländereien auf Stadtrecht und ließ auf denselben mennonitische Krüger und Krämer sich einrichten; so legte hier ein Mennonit 1767 eine Essigbrauerei an. Im Werder wurde Grützmühlen gebaut, die ältesten 1747 in Koczelitzki und Leske. 1748 übernahm die Stadt Marienburg die Schloßgründe in Erbpacht. Die bisher nicht bürgerfähigen Mennoniten wurden zur Bürgerrecht zugelassen.

Gegen die Duldung der Mennoniten erklärten sich mehrfach die Abgeordneten auf den Landtagen (s. Dr. W. Mannhardt). Noch 1700 wurde ein Beschluß gefaßt, wonach ihnen gottesdienstliche Zusammenkünfte auf dem Vorschloß (Straße in Marienburg) und in der Oekonomie untersagt werden sollten.

Ihr Gottesdienst war nicht öffentlich, in ihren Versammlungen wurde im 17. Jahrhundert nicht gesungen; doch hatten sie Liederbücher wie "Gulden Harpe" u. a. im Gebrauch. 1724 und 1752 wurden in Amsterdam holländische Liederbücher für die Gemeinden in Preußen gedruckt. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde in den Versammlungen gesungen und der Gesang durch Vorsänger geleitet. Sie wählten "zu ihren Zusammenkünften entweder zur Winterszeit große Stuben in den Höfen oder im Sommer gute Scheunen und große Kuhställe, welche sauber gereinigt und mit grünen Kraut ausgelaubet werden. Der Vermahner, wenn er prediget, sitzt auf einem großen Lehnstuhl und die Zuhörer sitzen um ihn herum" (Hartwich). "Der Vermahner hielt sitzend und ohne ein Konzept vor sich zu haben, seinen 2 Stunden langen Vortrag in holländischer Sprache." Es war Brauch, daß jede Predigt an 3 Sonntagen vorgetragen wurde. Schon 1671 schrieb George Hansen, daß die Jugend in deutscher Sprache zu lesen besser erfahren sei als in der holländischen; doch blieb die holländische Sprache noch bis 1750-1760 in Gebrauch. In jenen Jahren wurde angefangen, die Predigten in deutscher Sprache aus der Niederschrift und stehend vorzutragen; um 1790 wurden Kanzeln aufgestellt. 1767 wurden deutsche Gesangbücher eingeführt, doch waren schon bald am Anfang des 18. Jahrhunderts Lobwassers "Deutsche Psalmen" im Gebrauch, welche auch in die ersten Auflagen des deutschen Gesangbuches übernommen sind.

In den schwedisch-polnischen Kriegen haben die Mennoniten "unter vielen Kriegsunruhen und Gelderpressungen von Schweden, Moskowiten, Sachsen und polnischen Völkern vieles erdulden müssen, doch stets ihre Gewissens- und Religionsfreiheit, soviel es in katholischen Ländern erlaubet, erhalten." (H. Donner). Am 18. Juli 1626 ergab sich das Marienburger Schloß den Schweden. 1656 wurde Marienburg von den Schweden, 1659 von den Polen belagert. 1698 begannen die Einquartierungen im 3. schwedisch-polnischen Kriege, welcher in dieser Gegend bis 1715 dauerte. Die Einwohner von Heubuden mußten Pferde, Getreide und andere Naturalien liefern und Geldzahlungen leisten. Marienburg und die Werder wurden abwechselnd von den Schweden, Polen, Russen und sächsischen Truppen besetzt und ausgeplündert. 1765 beschweren sich die Einsassen von Heubuden über drückende russische Einquartierungen, die ihnen widerrechtlich von den freikölmischen Dörfern aufgebühret werden.

Durch Deichbrüche der Weichsel und Nogat entstanden große Überschwemmungen 1622 und 1652 bei Wernersdorf, 1717 bei Kalthof, 1786 bei Gr.-Montau, 1816 bei Wernersdorf, 1839 bei Kalthof, 1845 bei Schönau und die letzte und größte am 28. März 1855 bei Gr.-Montau. 1620 wütete in Marienburg, 1624 und 1710 im Großen und Kleinen Marienburger Werder die Pest.

1638 hatten die Jesuiten die geistlichen Huben in Koczelitzki erworben. Am 12. Dezember 1701 klagt der Jesuitenpater vor dem Kgl. Richter in Marienburg, daß die Einwohner von Heubuden sich weigern, den Zehnten zu geben, indem sie angeben, denselben niemals bezahlt zu haben, zudem Tauf-, Trau- und Begräbnisgebühren streng zahlen und sich in allem dem Gemeinderecht unterwerfen. Am 7. Juli 1755 erfolgt wieder Klage, da nach dem Reskript Augusts II. vom 3. April 1699 die Mennonisten die Pfarrgebühren für die Freiheit zu taufen, trauen und beerdigen bezahlen und insbesondere innerhalb acht Tagen nach Geburt eines Kindes den Freizettel zum Taufen herbeischaffen sollen. Beklagten wird aufgegeben, die Gebühren für einen Freizettel zum Taufen mit 1 fl. preuß., für die Freiheit zu trauen und beerdigen, wie es von Alters gebräuchlich, zu erlegen. "Was aber das unerlaubte Begraben der ungetauften Kinder unter die Getauften auf dem mennonitischen Kirchhof anbetrifft, so soll ihnen ein besonderer Ort außer dem gewöhnlichen, wo die getauften Mennoniten begraben werden, angewiesen und durch einen Zaun abgesondert werden."

Nach Hartwich begruben sie um 1700 ihre Toten auf den katholischen Kirchhöfen in aller Stille, die Erde mußten sie den katholischen Priestern sehr teuer bezahlen. Erst 1775 wurden sie von den Stolgebühren an die katholischen Priester befreit. Der an der Kirche zu Heubuden liegende Begräbnisplatz wurd zuerst 1755 erwähnt. Er wurde von den mennonitischen Grundstücksbesitzern der umliegenden Dörfer angelegt und unterhalten. 1905 übernahm die Gemeinde den Begräbnisplatz; er umfaßt jetzt 72 Ar und wird von den meisten Mitgliedern benutzt.

Bis 1728 wurde die Gemeinde von den Ältesten in Danzig und denen im Werder bedient, nachweislich seit 1694 von dem Danziger Ältesten, während der Älteste Dirk Siemens aus dem Werder die Elbinger Gemeinde bediente. 1728 wurde Jakob Dyck zum ersten Ältesten in Heubuden gewählt und von Isaak de Veer aus Danzig befestigt. Er starb 1748. Bereits 1741 war auf Wunsch des 81jährigen Ältesten Dyck noch ein Ältester, Gerhard von Bergen, gewählt worden. Neben den beiden Ältesten waren jetzt 6 Prediger und 1-2 Diakonen im Dienst. Nach dem Tode des Ältesten von Bergen 1771 wurde Cornelius Regier zum Ältesten gewählt. Die zu wählenden Prediger wurden zuerst in den Diakonendienst berufen. Aus der Reihe der Diakonen gingen im zweiten Wahlgang die Prediger hervor, aus der Mitte der Prediger wurde der Älteste gewählt. Das Wahlrecht hatten alle männlichen Gemeindeglieder. Nach der bei Erteilung der Korporationsrechte aufgestellten Satzung werden die Prediger aus der Gemeinde gewählt. Wahlrecht besitzen die über 21 Jahre alten männlichen Gemeindeglieder.

1744 war die Gemeinde schon so groß, "daß sie des Sonntags auf zwei Plätzen Predigt hatten." Für die von Heubuden weiter entfernt wohnenden Mitglieder wurde in Marienburg (Sandhof), Wernersdorf, Kl.-Lichtenau und Lesewitz in Häusern der Gemeindeglieder Andacht gehalten, abwechselnd jeden 4. Sonntag und an den ersten Feiertagen. Als 1774 von König Friedrich II. in Czattkau bei Dirschau 14 mennonitische Familien angesiedelt wurden, schlossen sich diese 1778 der Gemeinde Heubuden an. Bei ihnen fanden wie in den andern "Außenwinkeln" regelmäßig Andachten statt, so daß jetzt jeden Sonntag an 2, jeden 4. Sonntag an 3 und an den ersten Feiertagen an 6 Orten Andacht gehalten wurde. Nach 1700 hatten sich die in der Umgegend von Stuhm und Marienwerder unter den friesischen wohnenden flämischen Mennoniten als Filialgemeinde Jerzcewo der Gemeinde Heubuden angeschlossen (s. Pastwa). Diese hatte eigene Prediger und Diakonen, wurden von dem Ältesten der Gemeinde Heubuden bedient und hatte auch gemeinsame Kasse mit Heubuden. 1854 erbaute die Gemeinde eine Kirche in Pastwa. Diese Gemeinde, 81 Mitglieder und über 20 Kinder, schloß sich 1899 der friesischen Gemeinde Tragheimerweide an.

Durch Privilegium des Bischofs von Kulm vom 17. Juni 1768 erhielt die Gemeinde Heubuden mit noch 3 anderen Mennonitengemeinden die Freiheit, je eine Kirche von Holz zu erbauen, 40 Ellen lang, 22 Ellen breit, an den Wänden 7 Ellen hoch, mit Strohdach und einem das Dach überragenden Schornstein. Mit dem Bau wurde am 19. Juli angefangen; als er schon ziemlich weit fortgeschritten war, wurde er vom Bischof verboten und nach erneuten Bemühungen und Kosten am 2. November wieder freigegeben. (Vgl. d. Art. Fürstenwerder.) Gemeindemitglieder hatten bei Einstellung des Baues die einzelnen Teile der Kirche nach Hause genommen und bearbeitet, so daß der Bau rasch fortschritt und am 1. Weihnachtstage in der neuen Kirche die erste Predigt gehalten werden konnte. 1824 ward ein Pfannendach auf die Kirche gelegt; 1853 wurde die Kirche 3 Sparren (4,20 Meter) länger gebaut, 2 Fuß höher geschraubt und ein Fundament gemauert. Sie bietet Raum für 800 Sitzplätze.

Die Gemeinde besitzt zwei Häuser mit je 4 Wohnungen, Hospitäler genannt, für mittellose Familien. Im preußischen Kataster sind sie 1773 erstmals genannt. Nach dem Kassenbuch wird seit 1795 Brandgeld für die Hospitäler gezahlt. Das eine Haus wurde 1817, das andere 1872 nach einem Brande neu erbaut. Zum Hospital gehört eine Parzelle Ackerland von 2.64 ha.

Die Gemeinde gehört der flämischen Richtung an. Das älteste bekannte Glaubensbekenntnis ist das 1667 von Georg Hansen in Danzig in holländischer Sprache herausgegebene. Es war 1730 einer Vereinigung der 4 flämischen Gemeinden in Preußen (Danzig, Heubuden, Groß-Werder, Elbing) mit denen in Holland zugrunde gelegt. Es wurde von den Ältesten und Dienern unterzeichnet, nach den Niederlanden gesandt, dort nachgeschrieben und zurückgesandt; dabei erklärten sie, "daß, ob wir zwar mehr denn 100 Jahre getrennt gewesen, dennoch die Konfession unverändert geblieben." Dieses Bekenntnis wurde 1768 in deutscher Sprache gedruckt und bis 1861 in der Gemeinde vorgetragen. Von 1862 an war das von Gerhard Wiebe aus Elbing-Ellerwald 1792 ausgearbeitete Bekenntnis von 20 Artikeln im Gebrauch. Am 14. Februar 1897 beschloß die Gemeinde, das von den flämischen und friesischen Gemeinden gemeinsam ausgearbeitete Bekenntnis anzunehmen.

Zum Unterricht der Täuflinge ist der 1778 von den Ältesten Heinrich Donner, Orlofferfelde und Gerhard Wiebe, Elbing-Ellerwald, entworfene Katechismus, jetzt in 9. wenig geänderter Auflage im Gebrauch, doch waren schon um 1700 Unterrichtsbücher in Frage und Antwort vorhanden.

In der Vereinigung der flämischen Gemeinden von 1730 war u. a. festgesetzt, daß ohne Taufe niemand in der Gemeinde Aufnahme finden sollte, der nicht in einer der vereinigten Gemeinden getauft sei. Es wurden also auch Mitglieder der friesischen Gemeinden bei einer Aufnahme getauft. Dieser Brauch wurde bis 1770 beibehalten, später hatte der Aufzunehmende, wenn er bereits getauft war, einige Fragen vor der Gemeinde zu beantworten; seit 1819 wurde eine Aufnahme lediglich der Gemeinde bekannt gemacht.

Mennonitenkirche zu Heubuden
Mennonitenkirche zu Heubuden

Wollte jemand aus einer anderen Konfession unter der polnische Regierung zur Gemeinde übertreten, so mußte er nach Holland reisen, dort getauft werden und konnte als Mennonit zurückkommen. Seit 1744 konnten diese auch in Königsberg getauft werden, da dort ein Ältester war und den Mennoniten unter der preußischen Regierung freistand, mit ihrer Genehmigung Mitglieder anderer Konfessionen aufzunehmen. Dieses wurde später durch die gesetzlichen Bestimmungen des Edikts vom 30. Juli 1789, nach welchem der Übertretende nicht mehr völlig kantonfrei war, fast unmöglichgemacht; doch wurden noch 1824 und 1828 Konsense zum Übertritt mit allen Rechten kantonfreier Mennoniten erteilt. Im Jahre 1910 beschloß eine Gemeindeversammlung konfirmierte Personen anderer christlicher Konfessionen auf ihren Antrag auch ohne Taufe als Gemeindemitglieder aufzunehmen.

Ehen mit Angehörigen anderer Konfessionen wurden nicht gestattet; Ehen mit friesischen Mennoniten bis 1775 nur, wenn dieselben zur Gemeinde übertraten. Ein gelöstes Verlöbnis wurde in der Zeit der strengsten Gemeindezucht so strenge behandelt, "daß ihnen nicht nur das Wiederheiraten entsagt, sondern der scheidende Teil ausgeschlossen und nicht wieder angenommen wurde, bis der andere Teil starb." Es wurde auch nicht zugelassen, daß ein Witwer seiner verstorbenen Frau Schwester heiratete; geschah es trotzdem, so erfolgte Ausschluß aus der Gemeinde, solange diese Ehe bestand. Dieses Verbot wurde 1826 aufgehoben. Wiederverheiratung geschiedener Eheleute wurde nicht erlaubt. In den letzten Jahren sind einige Fälle vorgekommen, in denen der unschuldige Teil sich wieder verheiratet hat.

Mennonitenkirche zu Heubuden (Innenansicht)
Mennonitenkirche zu Heubuden (Innenansicht)

Die Fußwaschung war bis etwa 1750 gebräuchlich und insbesondere auch geübt, "wenn ein Ältester oder Lehrer wegen göttlicher Verrichtung aus einer Gemeinde in eine andere berufen oder gesandt wird, daß ihm daselbst bei seiner Ankunft die Füße gewaschen werden; auch wenn ein Glied aus einer Gemeinde in eine andere sich begibt, daselbst zu bleiben."

Die Gemeindezucht wurde sorgfältig gehandhabt. In mehreren Zusammenkünften zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wurde beschlossen "darauf zu sehen, daß kein Mitglied den geringsten Artikel unseres Glaubens ungestraft verletzen darf." Bei leichteren Vergehen mußte der Betreffende vor dem Dienst erscheinen, bei schwereren vor den Brüdern; trat keine Besserung ein oder lagen grobe Sünden vor, so erfolgte Ausschluß aus der Gemeinde. Ein von dem Ältesten geführtes Verzeichnis der abgesonderten Mitglieder ist von 1805 bis 1899 vorhanden. Seitdem wurde die Absonderung nicht mehr angewandt.

"Ein regelmäßiges Kirchenbuch zu führen war bei unsern Gemeinden nicht gebräuchlich und aus dem Grunde auch nicht nötig, weil bei der polnischen Regierung nie Geburts- und Sterbelisten, Geburts-, Trau- und Totenscheine gefordert wurden; ein jedesmaliger Ältester zeichnete sich nur soviel auf, als ihm zur Erhaltung der Ordnung nötig war." 1772 bekamen die Gemeinden Befehl vom Landesvogteigericht zu Marienburg, "daß sie mußten ein Verzeichnis machen, wieviel in unserer Gemeinde geboren, gestorben, getraut und zum Abendmahl gewesen." Die Gemeinde besitzt ein Verzeichnis der Täuflinge seit 1771, Kirchenbücher über Geburten, Trauungen und Sterbefälle seit 1. Dezember 1772, ein Verzeichnis der Abendmahlsgäste seit 1851. Im Sommer des Jahres 1799 bekamen sie Anweisung von der Regierung, nach der sie die Geburts-, Sterbefälle und Trauungen jedesmal dem evangelischen Prediger anzeigen sollten. Bei dieser Anordnung blieb es bis zur Einführung der Zivilstandsregister 1874.

"Da 1772, am 13. September, das ganze polnische Preußen von dem Könige von Preußen okkupiert wurde und der Huldigungstag den 27. in Marienburg sollte gehalten werden, so wurde am 24. September eine Zusammenkunft von allen westpreußischen Gemeinden angestellt bei Peter Regier auf Tralauerfeld, allda sowohl die flämischen als die friesischen Lehrer sich einstellten." Bisher hatten die Vorstände der friesischen und flämischen Gemeinden meistens gesonderte Zusammenkünfte abgehalten. Nur bei besonderen Veranlassungen, wie z. B. zur Erlangung der Privilegien der polnischen Könige und Bischöfe gingen sie gemeinsam vor, weil dies immer mit großen Kosten verbunden war. Von jetzt ab fanden die gemeinsamen Zusammenkünfte beider Richtungen regelmäßig statt, oft mehrere im Jahr. Die zentrale Lage der Gemeinde Heubuden brachte es mit sich, daß die meisten Zusammenkünfte in ihrem Bezirk stattfanden, so 1802: 2, 1813: 8, davon 6 in der Kirche.

Am 22. August 1774 wurde bei dem Lehrer Hans Klaassen in Heubuden von allen ost- und westpreußischen Gemeinden das erste Schutzgeld verrechnet. Von zusammen 13495 Seelen entfielen auf die Gemeinde Heubuden ohne Jerczewo 1831 Seelen, von 2170 Hufen Grundbesitz kamen 503 Hufen und von dem verrechneten Gesamtbetrag von 30 624 Gulden insgesamt 5343 Gulden auf Heubuden. Im Dorf Heubuden waren auf 63 2/3 Hufen 67 mennonitische Haushaltungen.

1788 zogen mit den ersten Auswanderern nach Rußland 17 Familien aus der Gemeinde fort. Über die weitere Auswanderung ist kein Verzeichnis geführt. Nach den Kassenbüchern sind häufig Beträge für die nach Rußland Ausgewanderten verausgabt, besonders 1803, 1819, 1858, 1869. Am 14. März 1794 reiste der Älteste Cornelius Regier von Heubuden mit dem Lehrer Cornelius Warkentin von Rosenort nach dem südlichen Rußland, um die dort neu gebildeten Gemeinden zu ordnen und einzurichten. C. Regier starb am 30. Mai in Südrußland. Im Jahre 1795 wählte die Gemeinde Peter Braun zum Ältesten, nach dessen Tod, am 11. Juni 1803, wurde Abraham Regier am 6. Januar 1804 zum Ältesten gewählt und am 17. Juni befestigt. Nachdem er der Gemeinde in treuer Arbeit über 47 Jahre gedient hatte, starb er am 8. August 1851. Am 20. Mai 1852 wurde Gerhard Penner zum Ältesten gewählt.

1807 begannen für die Gemeinde die schweren Zeiten der französischen Besatzung. Das Dorf Heubuden mußte vom 6. Juni 1807 bis 5. Juni 1809 für die französische Besatzung 22 249 fl. aufbringen; daneben waren die einzelnen Familien durch große französische und russische Einquartierung schwer belastet. Zu den für die Befreiung von der Landwehr von den Gemeinden aufzubringenden Kosten von 187 439 fl. hatte die Gemeinde Heubuden nach der am 18. Mai 1813 in der Kirche stattgefundenen Verrechnung 28 582 fl. zu zahlen, von den gelieferten 300 Pferden 52 zu stellen. Bei derartigen Anstrengungen konnte für den Bedarf der Gemeinde nur sehr wenig verwendet werden.

Die Beiträge für den Gemeindebedarf wurden nach Hufen aufgebracht; die in den Stäldten wohnenden Mitglieder wurden nach ihrem Vermögen und dem Umfang ihres Geschäfts im angenommenen Verhältnis zum Wert des Landbesitzes veranlagt. 1794 wurden 4 fl., 1796: 6 fl. je Hufe gezahlt, 1820: 3 fl. je Hufe, 1852 je Hufe 2 Thlr. Seit 1873 wurden die Gemeindebeiträge durch Zuschläge zur Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Einkommensteuer erhoben. In Verwaltungsangelegenheiten haben alle männlichen, Gemeindegeld zahlenden Mitglieder Stimmrecht, selbständig Gemeindegeld zahlende Frauen können sich durch ein stimmberechtigtes männliches Mitglied vertreten lassen.

Die große geistige Bewegung zu Anfang des 19. Jahrhunderts hatte auch weite Kreise der Gemeinde ergriffen. Schon 1817 wurden Beziehungen zu der Bibelgesellschaft in Berlin angeknüpft und Beiträge gegeben; 1822 kamen Beiträge für die Heidenmission zusammen. 1823 besuchte der englische Baptistenmissionar Angas (s. d.) die westpreußischen Gemeinden, um sie zur Teilnahme am Werk der Heidenmission zu gewinnen; es wurden auch von ihnen 635 Thlr. nach London geschickt. Am 7. November 1826 wurde die von Mitgliedern der Heubuder und Danziger Gemeinde begründete christliche Schulanstalt auf Rodlofferhuben (Kalthof) vom Ältesten Jacob van der Smissen aus Danzig eingeweiht. Hier wurden mennonitische Knaben im Geist positiven Christentums unterrichtet; der erste Lehrer Lange war eine tüchtige Lehrkraft. Die Schule wurde 1836 nach Bröskerfelde (s. d.) verlegt. In der Schule in Rodlofferhuben wurden bald nach ihrer Eröffnung monatliche Missionsstunden eingerichtet, welche nach Verlegung der Schule weiterhin bei Gemeindemitgliedern gehalten wurden. Der von Gemeindemitgliedern und einigen Evangelischen gebildete Missionsverein feierte 1830 in der Schule sein erstes Jahresfest. Von 1837 bis 1884 wurden die Feste bei Gemeindegliedern in den Scheunen oder auf den Speichern, von 1885 bis 1891 im evangelischen Betsaal in Marienburg gefeiert. Die Beteiligung war rege; die Feste bildeten lange Zeit den Sammelpunkt für viele Missionsfreunde in der Nähe und Ferne. Daneben bestand ein Verein für Innere Mission (Bibel-, Traktat- und Enthaltsamkeits-Verein). Die gesammelten Beiträge wurden der evangelischen Mission zugewandt, seit 1854 für die Taufgesinnte Mission auf Java und Sumatra. 1892 wurde das erste Missionsfest in der Kirche zu Heubuden gefeiert. Von jetzt an wurde die Missionstätigkeit der holländischen Taufgesinnten-Mission zugewandt, für welche schon seit 1880 die Gemeinde Sammlungen veranstaltet hatte. Die monatlichen Missionsstunden wurden von 1895-1923 in der Kirche, seit 1924 unter größerer Beteiligung wieder in Privathäusern gehalten. Neben den Sammlungen wird von Gemeindegliedern das Gehalt für zwei eingeborene Missionshelfer auf Sumatra aufgebracht.

1836 wurde von Jakob Regehr in Heubuden mit 6 mennonitischen Freunden und 2 evangelischen Lehrern ein christlicher Leseverein begründet. Anfangs wurden meistens Missionszeitschriften gelesen, bald Bücher angeschafft, in der Hauptsache Unterhaltungsliteratur auf christlicher Grundlage. Jetzt sind 1100 Bände vorhanden, außerdem gebunden verschiedene Familien-, Missions- und mennonitische Blätter. 1886 waren 36, 1929: 52 Mitglieder. 1905 wurde in der Gemeinde eine Bücherei mennonitischer Schriften begründet.

Der Gesang wird seit Mitte des 19. Jahrhunderts durch besondere Chöre gepflegt. Im Januar 1865 wurde beschlossen, ein neues Gesangbuch zusammenzustellen; das 100 Jahre alte Gesangbuch war durch mehrere Anhänge in 9 Auflagen recht umfangreich geworden. Es wurde eine Kommission zur Auswahl der Lieder gewählt, und nach Fertigstellung das neue Gesangbuch am 1. Advent 1869 in Gebrauch genommen. 1890 wurde eine Orgel aufgestellt.

In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hatten die Gemeindemitglieder, welche emphyteutische Grundstücke innehatten, große Schwierigkeiten, sich den Besitz zu erhalten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen von 1811 und 1816 sollte die Emphyteuse in Eigentum verwandelt werden. Von den Behörden wurde aber den militärfreien Mennoniten nicht gestattet, dieses Eigentum zu erwerben, ihnen sogar mit der Entziehung der Grundstücke gedroht, wenn sie die Militärpflicht nicht übernehmen würden. Nach vielen Bemühungen verlängerte daher der König die Pachtkontrakte durch die Kabinettsorder vom 13. Febr. 1825 zunächst bis 1845 und am 3. Dezember 1838 letztmalig bis Ende des Jahres 1864. Inzwischen gelang es ihnen auf Grund des neuen Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 das Eigentum an diesen emphyteutischen Grundstücken zu erwerben. Die Ablösungsrente erlosch in Heubuden 1912 nach 56 1/2 Jahren.

Die Aufhebung der Wehrfreiheit durch das Gesetz vom 9. November 1867 rief in den westpreußischen Gemeinden eine schwere Krisis hervor, welche besonders in der Gemeinde Heubuden lange andauerte und tief einschneidend wurde. Der Älteste, die Prediger und ein Teil der Gemeinde lehnten die Übernahme der Wehrpflicht in jeder Form ab, in der Hoffnung, das Wehrgesetz werde noch geändert werden. Der größte Teil der Gemeinde war aber bereit, den Militärdienst in der in der Kabinettsorder vom 3. März 1868 bestimmten Form zu übernehmen. So ging ein tiefer schmerzlicher Riß durch die Gemeinde; vom Herbst 1874 bis zum Sommer 1876 wurde kein Abendmahl gefeiert. 1876 waren nur 5 Täuflinge vorhanden, die übrigen wurden in anderen Gemeinden getauft. Am 30. Mai 1877 wanderte der Älteste, Gerhard Penner, herzleidend nach Nebraska aus; die Prediger und Diakonen bis auf 2, die Vorsänger und ein Teil der Gemeinde verließen die Kirche und hielten von da ab im Privatehause Andacht. Der andere Teil der Gemeinde wählte unter Leitung des Ältesten Claaß Friesen von Rosenort Prediger und Diakonen und beschloß am 28. Oktober 1877, daß die Gemeindemitglieder nach den Bestimmungen der Kabinettsorder ihrer Militärpflicht genügen dürfen. Zum Ältesten wurde am 25. Okt. 1878 Wilhelm Fast gewählt. Von 1876 bis 1892 zogen aus der Gemeinde 55 Familien und 29 einzelne Personen nach Kansas und Nebraska. Damit fand die über 100 Jahre währende Auswanderung ihren Abschluß.

Mennonitenkirche zu Marienburg
Mennonitenkirche zu Marienburg

Infolge der Eröffnung der Eisenbahnbrücken bei Marienburg und Dirschau 1857 und mehr noch durch den Bau der Kunststraßen, wurde die Kirche auch für die weiter entfernt wohnenden Gemeindemitglieder jederzeit leicht erreichbar. Auf deren Wunsch hörten die Andachten in Czattkau 1897, in Wernersdorf und Lesewitz 1907, in Kl.-Lichtenau 1911 auf. Für die Gemeindemitglieder in und um Marienburg wurde 1906/7 in Marienburg eine Kirche mit 350 Sitzplätzen erbaut und am 23. Juni 1907 eingeweiht. 1919 wohnten hier in 122 Haushaltungen 333 Gemeindeangehörige.

Während des Weltkrieges waren 257 Mitglieder zum Heeresdienst eingezogen. Im Felde starben 25 Brüder, zu deren Gedenken 1920 auf dem Friedhof ein Denkmal errichtet ist. Während des Krieges und nach demselben starben noch mehrere Brüder an den Folgen des Kriegsdienstes. Infolge des Versailler Friedensvertrages sind die Mitglieder der Gemeinde zu 3 verschiedenen Staaten mit Paßzwang an den Grenzen und verschiedener Währung gekommen. Dadurch ist der Verkehr sehr erschwert, die Mitglieder aus Deutschland können ohne teures Visum nicht nach Polen und umgekehrt; doch ist das Zusammengehörigkeitsgefühl nicht vermindert, sondern eher befestigt.

Der seit Jahrhunderten bestehende Streit mit den evangelischen Kirchengemeinden des Werders wegen Steuerforderungen an die mennonitischen Grundstücksbesitzer lebte 1920 erneut auf. Ein im Jahre 1929 auf wissenschaftlicher Grundlage aufgebautes Rechtsgutachten Königsberger Rechtsgelehrter hat eine solche Verpflichtung verneint.

Nach dem Tode des Ältesten Wilh. Fast († 6. Sept. 1903) wurde am 31. Januar 1904 Bernh. Klaaßen zum Ältesten gewählt († 8. März 1927). Ihm folgte 1924 Heinr. Dyck.

Die Gemeinde ist Mitglied der Konferenz der ehemals Westpreußischen Mennonitengemeinden und seit 1913 Mitglied der Vereinigung der Mennoniten-Gemeinden im Deutschen Reich; sie besitzt seit 1904 Korporationsrechte. In den Kirchen zu Heubuden und Marienburg findet an jedem Sonn- und Feiertag Andacht und zweimal im Jahre Abendmahlsfeier, die Taufe am 2. Pfingstfeiertage in der Kirche zu Heubuden statt. Die Gemeinde wird von 1 Ältesten, 6 Predigern und 3 Diakonen bedient. Die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten werden vom 12 auf 6 Jahre gewählten Bezirksvorstehern verwaltet.

Die Seelenzahl war im Laufe der Jahrhunderte größeren Schwankungen unterworfen. Es wurden gezählt:

JahrSeelenGeburtenTaufenTrauungenTodesfälle
17741831(1)64321543
17891441(2)56291340
1804164367302429
1807(3)?663155
18461225(4)41291029
18641309(5)62211430
18811142(6)37351520
191015205341814
1929145016361418

Lit.: Gemeindearchive von Heubuden, Danzig, Orlofferfelde, Elbing-Ellerwald; Staatsarchiv in Danzig; Aufzeichnungen von Gemeindegliedern, besonders die Sammlung von Gustav Schulz in Fürstenwerder; Dr. W. Mannhardt, Die Wehrfreiheit der altpreußischen Mennoniten, Marienburg 1863; Hartwich, Landesbeschreibung der drei Werder, Königsberg 1722; Schmid, Bau- u. Kunstdenkmäler; Eckerdt, Geschichte des Kreises Marienburg; Berg, Geschichte der Stadt Marienburg; G. L. von Reiswitz, Beiträge zur Kenntnis der Mennoniten-Gemeinden, Berlin 1821.

A. Driedger.

Notes:

1. Ohne Jerczewo.

2. Nach der ersten Auswanderung nach Rußland.

3. Französische Besatzung.

4. Einschließlich Jerczewo.

5. Mit Pastwa.

6. Der Rückgang hängt mit der Auswanderung von Gemeindegliedern nach Amerika infolge der Aufhebung der Wehrfreiheit zusammen.