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Königsberg Mennonite church record books

Königsberg article in Mennonite Encyclopedia

For German article from Mennonitisches Lexikon see below.

Scanned from microfilms at the MLA (microfilm CHR 7). The original seems to be at the Geheime Staatsarchiv in Berlin with ID number "VIII. HA, EKB/M, Nr. 2491." They also have several other Königsberg books, Nr. 2490, 2492, and 2493 which apparently have not been microfilmed. Also, they have an Ellerwald book, Nr. 3455, which contains some Königsberg material on pp. 26-28.

If you notice any unreadable pages or bad links, please let us know and we can rescan.


Here is a draft translation of the record book, done by Mary Rempel and sponsored by James Shaw. (pdf file)


Königsberg article from Mennonitisches Lexikon, vol. 2, pp. 538-539

Article by Horst Quiring, 1934.

Königsberg, Hauptstadt der preußischen Provinz Ostpreußen mit (1931) 295 000 Einwohnern. Urkundlich hören wir von den Mennoniten in Königsberg zuerst 1579, wo sie beim Markgrafen Georg Friedrich ein Gesuch einreichten, sich in Königsberg und anderen Orten niederlassen zu dürfen. Die Antwort war der Ausweisungsbefehl, der später oft wiederholt wurde, aber nicht durchgeführt worden zu sein scheint. Schon vorher haben sie sich wohl hier bemerkbar gemacht; denn 1554 nahm die Königsberger Akademie in ihre Satzungen die Bestimmung auf, daß jeder Professor schwören mußte, die Lehre der "Wiedertäufer" weder zu billigen noch zu verteidigen.

Doch entsteht in Königsberg eine Gemeinde erst um 1722. Im Jahre 1716 erhielten Joh. Peter Sprunk und Heinr. van Höfen, in den nächsten Jahren noch Jak. Schröder und Isaac Kroecker auf ihre Bitte die Erlaubnis, sich in Königsberg ansässig zu machen, weil sie den im Lande hergestellten Kornbranntwein "nach Danziger Art" destillieren konnten. Ihre Kunst brachte der Stadt erhebliche Summen ein, da sie jetzt keinen Branntwein von Danzig einzuführen brauchte; daher konnten sich diese Mennoniten in Königsberg trotz des heftigen Einspruchs der lutherischen Geistlichkeit halten. Im Jahre 1720 waren bei der gottesdienstlichen Versammlung im Haus des Krämers Voß bereits "6 Manisten und 9 Weibspersonen" zugegen. Diese Versammlungen durften nur im Familienkreise gehalten werden; zur Feier des Abendmahls mußten sie die weite Reise zu den Gemeinden Danzig oder Elbing unternehmen. Diese Schwierigkeiten veranlaßten sie zu einem Gesuch an den König, "in aller Stille" Gottesdienst halten zu dürfen.

Friedrich Wilhelm I. erteilte die Erlaubnis am 2. April 1722, nicht nur weil er an dem von Sprunk eingereichten Glaubensbekenntnis nichts Bedenkliches fand, sondern vor allem weil die Mennoniten innerhalb von 5 Jahren 6190 Rthlr. an Steuern gezahlt hatten. Der praktische König benutzte ihren Wohlstand und befahl ihnen, 200 Thaler jährlich an die Rekrutenkasse als Entgelt für die Bewilligung der Gemeindegründung zu zahlen.

So durften sie in einem Privathause "in aller Stille und ohne Rumor" Gottesdienst halten, "weil sie sich überall eines frommen, stillen und ehrbaren Lebens befleißigen, . . . auch insonderheit allen und jeden Pflichten treuer und gehorsamer Untertanen nachzukommen sich anheischig gemacht." Die lebhaften Handelsbeziehungen Königsbergs mit Danzig, Elbing und Holland bewirkten, daß hier allmählich eine kleine Gemeinde entstand. Die Zusicherung der Wehrfreiheit veranlaßte auch einige Familien aus den polnischen Gebieten nach Königsberg zu ziehen. Doch zählte die Königsberger Gemeinde nie mehr als 17 Familien; Sprunk war ihr erster Ältester. Wir wissen von ihm nur noch, daß er sich für die Mennoniten in der Tilsiter Niederung bei dem Ausweisungsbefehl von 1723 einsetzte, wenn auch ohne Erfolg.

In den nächsten Jahren hören wir von den Bemühungen der gewerbetreibenden Mennoniten, in die "Gewerke" aufgenommen zu werden. Den Bortenwirkern Jak. Schröder (aus Danzig), Cauenhowen und Bulert gelang es nicht, nur Bernd Claassen van Dyck erlangte das Bürgerrecht. Eine allgemeine Regelung erfolgte am 10. Dezember 1730: Die Mennoniten bleiben vom Bürgerrecht ausgeschlossen; sie dürfen aber ihr Gewerbe ausüben gegen Zahlung eines bestimmten Schutzgeldes sowie der allgemeinen bürgerlichen Lasten.

In die noch schwebenden Verhandlungen traf das Edikt vom 22. Februar 1732, wonach alle Mennoniten binnen drei Monaten das Land zu verlassen hatten. Die Begründung ist ihre Wehrlosigkeit; an ihre Stelle wollte der König andere Christen (Salzburger) ansiedeln. Außerdem hatte das Sämländische Konsistorium in einem ungünstigen Bericht über die Unitarier den Mennoniten neben den Juden und Arianern vorgeworfen, daß sie öffentliche gottesdienstliche Versammlungen gehalten und ihre Begräbnisse unter "einem öffentlichen Gepränge mit Leich-Sermonen und Leichpredigten" veranstaltet hätten. Das alles war nur den drei großen Konfessionen gestattet. Gegen die Ausweisung protestierte die königliche Kriegs- und Domänenkammer; sie wies auf den großen Nutzen hin, den die bedeutenden gewerblichen Betriebe der Mennoniten der Staatskasse leisteten. Der sparsame König ließ sich dadurch bewegen, sie "connivendo" (aus Nachsicht) zu dulden, wenn sie Zeug- und Wollfabriken anlegten. Die meisten kehrten daraufhin nach Königsberg zurück. Friedrich der Große erteilte ihnen bald nach seinem Regierungsantritt Bürgerbriefe. So konnte sich die Gemeinde ungestört entfalten und 1770 das erste Andachtshaus einweihen.

Als 1814 die allgemeine Wehrpflicht in Preußen eingeführt und auch auf die Mennoniten angewandt zu werden drohte, wandte sich der Vorstand der Gemeinde an den König. Man spürt die unmittelbare Nähe des großen Königsberger Philosophen Kant, wenn es in diesem Schreiben (abgedruckt bei Mannhardt, S. 176 ff.) heißt: Mit der Verletzung der Wehrlosigkeit "ist zugleich in dem Mennonisten, welcher die Religion seiner Väter und sein Gewissen mit Treue bewahrt, der sittliche Mensch vernichtet. Denn nur in dem unwandelbaren Glauben an die Lehren derselben und in deren gewissenhafter Befolgung kann der Mensch sittlich sein. Es ist demnach kein bloß bürgerliches Hindernis, sondern es ist die Religion selbst, die uns die Unmöglichkeit auferlegt, uns dem Kriege tätig hinzugeben." Dieses Schreiben hatte Erfolg.

In dem 1820 in Königsberg geborenen Karl Harder (s. d.) erwuchs der Gemeinde ein tüchtiger Prediger. Nach Beendigung seines theologischen Studiums predigte er in den Gemeinden Königsberg und Elbing (s. d.). Auf Grund seiner Predigt in Elbing Ostern 1845 erklärten 24 Familienväter ihren Austritt aus der Gemeinde Elbing-Ellerwald, bauten sich in Elbing ein eigenes Gotteshaus und schlossen sich der Königsberger Gemeinde an. Bis 1898 diente er dieser Gemeinde mit dem Wort. Sein Nachfolger wurde Adolf Siebert, der, wie auch Harder in seinen letzten 30 Lebensjahren, in Elbing wohnt. Ing. Gingerich bemühte sich, durch Gemeindeabende mit Vorträgen das Zusammengehörigkeitsbewußtsein zu stärken und die in Königsberg studierende Jugend mit der Gemeinde zu verbinden. Zur Zeit (1934) zählt die Gemeinde Königsberg 65 Seelen.

Sie gehört der Gründung der Vereinigung der Mennoniten-Gemeinden im Deutschen Reich derselben als Mitglied an. Im Jahre 1899 (13. April) überwies sie ihr vertragsmäßig ein Kapital von 125 000 Mark zur Verwaltung, "dessen Zinsen zu 60% den Stadt-Gemeinden Königsberg und Elbing zukommen sollen, während der Rest mit 40% der Vereinigung zur freien Verwendung überlassen bleibt. Im Jahre 1920 wird das Kapital Eigentum der Vereinigung, wobei die Bestimmung der Verwendung der Zinsen bestehen bleibt." Im Jahre 1929 wurden der Gemeinde Königsberg 75% der Zinsen zuerkannt; die Verpflichtung, bestimmte Jahreszahlungen an die Gemeinde Elbing zu leisten, wurde aufgehoben.

Lit.: W. Mannhardt, Die Wehrfreiheit der altpreuß. Menn., 1863; Christine Hege, Kurze Geschichte der Menn.; Erich Randt, Die Mennoniten in Königsberg, 1912.